1. Vererbung der Blütenfarbe der Erbse - Teil 1: Uniformität
Kreuzt man in der
Erbsenpflanzen mit roter und weißer Blütenfarbe, so erhält man in der ersten
ausschließlich
Erbsenpflanzen.
Da nur ein Merkmal betrachtet wird, bezeichnet man dies als
Erbgang. Da nur ein Gen (wenngleich auch möglicherweise zwei unterschiedliche Allele) für die Ausprägung des Merkmals verantwortlich ist, bezeichnet man dies auch als
Erbgang. Die Mendelschen Regeln gelten nur für monogene Erbgänge!
Das
Allel A bewirkt also bei homozygoten und
Individuen die Merkmalsausprägung rote Blütenfarbe, das rezessive Allel a nur bei
Individuen eine weiße Blütenfarbe. Die Phänotypen rote Blütenfarbe "A" und weiße Blütenfarbe "a" müssen immer in Anführungszeichen (egal ob "" oder „“) geschrieben werden!
Kreuzungsschema:
AA
x
aa
A
A
a
a
Alle Nachkommen besitzen den gleichen Phänotyp "A", sie sind daher bezogen auf das untersuchte Merkmal
.
Die 1. Mendelsche Regel, die
lautet also: Kreuzt man zwei
Individuen der Parentalgeneration, die sich in einem Merkmal unterscheiden, so besitzen alle Individuen der 1. Filialgeneration einen
Phänotyp.