1. Vererbung der Blütenfarbe der Erbse - Teil 1: Uniformität

 Kreuzt man in der     Erbsenpflanzen mit roter und weißer Blütenfarbe, so erhält man in der ersten   ausschließlich   Erbsenpflanzen.

Da nur ein Merkmal betrachtet wird, bezeichnet man dies als   Erbgang.
Da nur ein Gen (wenngleich auch möglicherweise zwei unterschiedliche Allele) für die Ausprägung des Merkmals verantwortlich ist, bezeichnet man dies auch als   Erbgang. Die Mendelschen Regeln gelten nur für monogene Erbgänge!

Das   Allel A bewirkt also bei homozygoten und   Individuen die Merkmalsausprägung rote Blütenfarbe, das rezessive Allel a nur bei   Individuen eine weiße Blütenfarbe. Die Phänotypen rote Blütenfarbe "A" und weiße Blütenfarbe "a" müssen immer in Anführungszeichen (egal ob "" oder „“) geschrieben werden!

Kreuzungsschema:

AAxaa

 AA
a    
a    

Alle Nachkommen besitzen den gleichen Phänotyp "A", sie sind daher bezogen auf das untersuchte Merkmal   .

Die 1. Mendelsche Regel, die   lautet also:
Kreuzt man zwei   Individuen der Parentalgeneration, die sich in einem Merkmal unterscheiden, so besitzen alle Individuen der 1. Filialgeneration einen   Phänotyp.

Lückentext-Generator